Artikel der Nachdenkseiten zum „Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt" im ÖRR
Als ich heute Abend auf die Nachdenkseiten schaute, habe ich zunächst gedacht - Na das passt ja - aber dann habe ich den Link des Artikels geöffnet, der mir gleich auf der Startseite begegnete und ich war doch nicht nur leicht irritiert sondern hatte ungleich später sogar ein deja vu.
Mein Gehirn wand sich und suchte nach der Vergangenheit - und voila, das gab es doch schon alles...
Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich. -Mark Twain-
Jawoll. Das war es. Genauso stelle ich mir eine Redaktionskonferenz des "Neuen Deutschlands" (für die jüngeren: das war das Politische Sprachrohr der SED) in den 80er Jahren vor. Man darf natürlich nichts dem Zufall überlassen und ich denke, es ist schon wichtig, dass die Damen und Herren der Redaktionen auch genau wissen, was sie zu tun und zu lassen haben, beim Schreiben und Berichten natürlich.
Betreutes Denken in der ARD - bisher dachte ich, die Menschen VOR der Tagesschau werden betreut, aber das die Schreiberlinge und Sprecherlinge mittlerweile so ein tristes Dasein fristen und genau auf Spur gebracht werden, was und wie zu berichten ist - naja, geahnt haben wir es ja - aber es ist zu schön, es auch noch einmal schwarz auf weiss zu lesen.
Zum Vergleich hier noch einmal der O-Ton aus vergangenen Zeiten - wir hatten nämlich auch eine Verfassung, in der vieles ganz demokratisch geregelt war - wie es letztendlich gelebt wurde, wissen wir noch - und es fühlt sich wieder an, als wäre es erst gestern gewesen und dazwischen ??? Na so gut wie nichts passiert ... mir schmeckt die Suppe jedenfalls schon lange nicht mehr! Ich schalte lieber ab und schiebe den Teller beiseite.
„Es bestand von vornherein eine strikte Restriktion dessen, was mitgeteilt werden durfte. Zum einen hatte die Presse die Informationen, die sie „nach außen“ vermittelte, gezielt zu filtern. Alles, was in der Öffentlichkeit der DDR geschah, so auch die Medienarbeit, vollzog sich mit dem Blick auf den Adressaten „Klassenfeind“, d. h. auf das westliche Lager, ganz besonders auf die Bundesrepublik Deutschland. Dorthin durfte keine Informationen vermittelt werden, die der Außendarstellung der DDR schaden, die ihr Bild trüben könnten. Dem „Klassenfeind“ sollten keine Argumente in die Hand gegeben werden, die gegen die DDR genutzt werden könnten.
Zum anderen wurde auch gefiltert, was an die Adressaten „nach innen“, an die Bürger der DDR, vermittelt wurde. Auch die eigene Bevölkerung erhielt nur eine Auswahl an Informationen, die zudem zurechtgestutzt, beschönigt oder verschleiert werden konnten. Hier setzt das sprachliche Interesse ein, z. B. mit der Frage, wie Beschönigungen sprachlich umgesetzt wurden. Ein typisches Beispiel dafür sind noch + Komparativ-Formeln, z. B. die Sache der Arbeiterklasse noch kämpferischer verteidigen, die sozialistische Bewusstheit stetig weiter erhöhen. Das Prinzip ist, dass ein positiv gewertetes Wort im Komparativ, verbunden mit noch bzw. weiter einen positiven Ausgangszustand suggerieren soll, auch wenn für jeden mit einschlägigen Erfahrungen klar ist, dass die Ausgangssituation negativ ist, z. B. im Fall des Ausdrucks die Produktion muss noch schneller vorankommen. Es war klar, dass die Produktion eigentlich stagnierte und von schnellem Vorankommen nicht die Rede sein konnte."
Aus der Verfassung der DDR:
Artikel 27 (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. (2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.
Artikel 28 (1) Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln. (2) Die Nutzung der materiellen Voraussetzungen zur ungehinderten Ausübung dieses Rechts, der Versammlungsgebäude, Straßen und Kundgebungsplätze, Druckereien und Nachrichtenmittel wird gewährleistet.
Artikel 29 Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik haben das Recht auf Vereinigung, um durch gemeinsames Handeln in politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen.
Artikel 30 (1) Die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar. 2) Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. (3) Zum Schutz seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe.
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